Der Zusatzbeitrag in % zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der KV-Zusatzbeitrag in % ist auf alle beitragspflichtigen Einnahmen zur Hälfte vom Versicherten (und zur Hälfte vom Arbeitgeber) zu leisten. Es wird der für das aktuelle Jahr gültige gesetzliche Wert als Vorgabe gesetzt.