Unter den weiteren Gehaltsbezügen können Brutto-Bezüge (z. B. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung oder Firmenwagen), Netto-Bezüge (z. B. steuerfreier Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung) und Netto-Abzüge anhand einer vorliegenden Lohnabrechnung erfasst werden.