Für das Gehaltssegment zwischen 2.000 € und 2.575 € ist die Anzahl der Mitarbeiter vorzugeben, deren Gehalt über der Mini-/Midijobgrenze liegt. Mitarbeiter, die unterhalb der Mini-/Midijobgrenze verdienen werden in den aufgeführten Berechnungen nicht berücksichtigt bzw. für diese wird angenommen, dass diese keine bAV umsetzen.